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Pause während der Arbeit -
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Ich arbeite in einem Fachhandel und habe einen Arbeitstag von 9 Stunden. Ich bin momentan in der Lehre. Als wir in der Allgemeinbildung etwas über den Lehrvertrag und Pausen durchgenommen haben, hatte ich folgendes im ArG gefunden.
ArG Artikel 15 :
Pausen : Während eines Arbeitstages im Lehrbetrieb hast du ein Recht auf Pausen. Bei einem Arbeitstag von fünfeinhalb Stunden muss die Pause mindestens 15 Minuten .....
..... bei neun Stunden 60 Minuten dauern. Wenn du während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen kannst, gilt sie als Arbeitszeit
Ich habe am Mittag 1 Stunde 30 Minuten Pause. Am Morgen arbeite ich von 08.00 - 12.00 Uhr durch (ohne Pausen) und am Nachmittag, ebenfalls ohne Pausen, 13:30 - 18.30 Uhr.
Mein Chef hat mir gesagt, dass diese nicht bezahlt seien.
Was stimmt nun?
Kann ich während den 9 Stunden arbeitszeit, 60 Minuten Pause nehmen?
darfst du in diesen 1,5 stunden machen was du willst?
also in ein restaurant essen gehen, nach hause gehen, also einfach dein geschäft verlassen?
wenn ja, dann ist die zeit NICHT bezahlt. und die pause ist eingehalten!
pause = unterbrechung der regulären arbeit. hierzu zählt auch die mittagspause
falls gezwungen bist die pause im betrieb zu verbringen und quasi auf pikett bist, dann gilt diese pause als arbeitszeit.
da ich davon ausgehe, dass du bei 1,5 stunden mittagspause den betrieb verlassen kannst,
hat dein chef recht.
Wird mit der Pausenzeit der Mittag auch gemeint? 9 Stunden zu arbeiten ist zum Teil sehr mühsam, mit wenig bis keine Pause innerhalb von 5 Stunden zum Beispiel.
Ich dachte, ich hätte das Anrecht auf Pausen, WÄHREND der Arbeitszeit. Dem ist indemfall nicht so?
Das Arbeitsgesetz legt die Mindestdauer der Pausen in Abhängigkeit von der jeweiligen Dauer der Arbeitszeit fest:
- 15 Minuten bei mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeitszeit
- 30 Minuten bei mehr als sieben Stunden Arbeitszeit
- 60 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit
Pausen, in denen du Dich vom Arbeitsplatz entfernen kannst oder könntest, gelten nicht als Arbeitszeit und sind deshalb auch nicht bezahlt.
Entsteht vor oder nach einer Pause (z.B. Mittagspause) eine Arbeitphase von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese Zeit eine erneute Pause von 15 Minuten zu gewähren.
In Deinem Fall, erfüllt der Arbeitgeber die Pausenvorschriften also voll und ganz.
Das oben geschriebene gilt ganz allgemein für MitarbeiterInnen. Für die Auszubildenden gibt es einige Spezialvorschriften (Höchstarbeit, Länge der Ferien, Nachtarbeit etc.) Diese Spezialvorschriften habe ich nicht gerade zur Hand. Aber es sind nur einige wenige und die Pausen sind meines Wissens nicht anders als bei „ausgelernten“ Mitarbeitenden. Wenn Du im Internet danach suchst, findest Du diese speziellen Lehrlingsbestimmungen leicht.
Steht so im OR und erledigt.
Gerade bei Lernenen kann sowas auch im gegenseitigen Einverständnis nicht "ausgehebelt" werden.
Das weis auch ein Ausbildungsverantwortlicher und es ist "egal" ob man das "bisher so gemacht hat" oder nicht ;-} - das wäre nicht zulässig.
Die Mittagspause hingegen ist klar nicht arbeitszeit.
Fakt:
mehr als 45h / Woche // 9h / Tag sind für Lernende nicht erlaubt ... d.h. noch "Überzeit" machen ist nicht gestattet.
Auch nicht für's Aufräumen (sollte bei 9h/Woche eh drinn sein).
Ausser der Lehrbetrieb hätte entsprechende Sonderbewilligungen.
CU
Demo (gelegentlich nebenbei auch Berufbildner usw.)
Ne das zählt natürlich nicht zur Arbeitszeit. Das machen tausend andere auch das nennt sich pendeln ;-) Gibts nur eins. Job wechseln oder sich eine Wohnung, WG, oder so suchen was näher ist.
MCSE+S, CompTIA S+, CAS Information Security, MAS Information Security
Pendeln tun wirklich viele und ich denke, dass das entlohnt wird, das ist sehr selten! Außer du kannst schon unterwegs arbeiten. home office oder am Notebook, dann könnte ich mir vorstellen, dass man dafür etwas bekommt! Aber sonst... eher nein. Wenn man aber eine neue Wohnung sucht, kann man ja auch auf den Arbeitsweg achten beispielsweise. Das wäre der einzige Ausweg der mir einfallen würde.
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