Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Referenzauskünfte und Personaldossiers

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Information: Referenzauskünfte und Personaldossiers

    Diese Informationen aus meiner Tätigkeit sind vielleicht auch für einige von Euch von Interesse.

    1. Arbeitgeber dürfen Referenzauskünfte über Mitarbeiter nur mit Ermächtigung durch den Mitarbeiter geben. (Laut Datenschutzgesetz) Das gilt auch für Anfragen von z.B. Kreditkartenorganisationen oder Vermietern etc.

    2. Laut Datenschutzgesetz hat der/die Mitarbeiter/in ein Einsichtsrecht in seine Personalunterlagen. Also Personaldossiers und andere persönliche Daten die in der Firma über ihn vorhanden sind. Kein Einsichtsrecht für den/die Mitarbeiter/in besteht nur in persönliche Notizen des Arbeitgebers, Unterlagen über laufende Verfahren oder auch Unterlagen betreffend Karriereplanung etc.

    3. Auch über den Inhalt erteilter Referenzauskünfte muss der/die Mitarbeiter/in auf Verlangen informiert werden.

    4. Arbeitnehmende können verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.

    Deshalb rate ich Arbeitgebern, Referenzen etc. nur schriftlich zu erteilen

    PS. Gilt für die Schweiz!
    Zuletzt geändert von Gandalf; 29.08.2013, 14:33.
    Gruss
    Gandalf
Lädt...
X